1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat. 2. Umfang des Übersetzungsauftrags Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. 3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen. (2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). (3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers. 4. Mängelbeseitigung Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 5. Haftung (1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. (2) Eine Haftung für Fehler der Übersetzung, die auf Fehler im Originaldokument oder unvollständigen oder unrichtigen Informationen durch den Auftraggeber beruhen, besteht nicht. (3) Der Übersetzer haftet nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser oder Naturgewalten sowie durch Einbruch oder Diebstahl. 6. Berufsgeheimnis Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. 7. Vergütung (1) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. (2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. (3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. 8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht (1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. (2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor. 9. Anwendbares Recht (1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. (2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. 10. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Ingolstadt. |